Versicherung und KFZ-Steuer
- Darf ein Leasingnehmer die KFZ-Versicherung selbst wählen?
- Wie muss ein Leasingfahrzeug versichert werden?
- Wer ist berechtigt das Fahrzeug zu fahren?
- Wer ist der Eigentümer des Autos bei einem Leasingvertrag?
- Wer wird im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein eingetragen?
- Muss ich das Fahrzeug selbst zulassen?
Darf ein Leasingnehmer die KFZ-Versicherung selbst wählen?
Der Leasingnehmer kann die KFZ-Versicherung selbst aussuchen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht muss das Leasingfahrzeug zusätzlich mit einer Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei der Kfz-Steuer gelten auch bei Leasingfahrzeugen die Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Menschen (Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis H, aG und BI) und für Elektrofahrzeuge.
Wie muss ein Leasingfahrzeug versichert werden?
Genauso wie beim Barkauf ist es beim Autoleasing sinnvoll, den Wert eines Fahrzeuges durch eine Vollkaskoversicherung abzusichern. Deshalb besteht Maschek Automobile - wie alle anderen Leasinggesellschaften auch - auf den Abschluss einer Versicherung einschließlich Vollkasko. Diese Versicherung können Sie selbst einbringen oder als günstige Versicherungspauschale zum monatlichen Festpreis inklusive des kompletten Versicherungsmanagements über Maschek Automobile beziehen. Zum Erfragen der monatlichen Vollkaskoversicherung bei Ihrer gewünschten Versicherung benötigen Sie die HSN/TSN Nummer. Ihre Versicherung kann Ihnen dann sagen, was das Fahrzeug in der Versicherung kostet. Die jeweilige HSN / TSN Nummer finden Sie hier:
Wichtig: Versicherung sollte GAP-Deckung beinhalten
Meist gilt: Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden am Auto, so wird der Leasingvertrag in der Regel aufgelöst. Aufpassen sollte man allerdings – bereits bevor etwas passiert – bei der Wahl der Kaskoversicherung: Bei einem Leasingauto empfiehlt sich eine Versicherung, die eine so genannte GAP-Deckung beinhaltet. Denn die Kaskoversicherung zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden am Leasingauto lediglich den Zeitwert des Fahrzeugs, ungeachtet der Summe, die der Leasinggeber als Buchwert führt. Somit kann es bei einem selbstverschuldeten Unfall mit dem Leasingauto zu der Situation kommen, dass der Leasingnehmer einen höheren Betrag schuldet, als die Versicherung an Zeitwert bezahlt. Um solche Schwierigkeiten bei einem Unfall mit Totalschaden am Fahrzeug zu vermeiden, springt die GAP-Deckung in die sprichwörtliche Lücke und übernimmt in diesem Fall auch die Differenz. Es empfiehlt sich, dies als Leasingnehmer grundsätzlich mit der Versicherungsgesellschaft beim Abschluss der Versicherung für das Leasingauto zu klären.
Wer ist berechtigt das Fahrzeug zu fahren?
Sie haben die Möglichkeit Betriebsangehörigen, Familienangehörigen oder Lebensgefährten die zeitweise Nutzung des Fahrzeugs zu erlauben. Der Leasingnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Personen zu diesem Zeitpunkt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Soweit eine Person, der das Fahrzeug überlassen ist, einen Schaden an oder mit dem Fahrzeug verursacht, haftet neben dieser Person auch der Leasingnehmer gemäß dem gewählten Versicherungsschutz. Bei Eigenversicherung muss daher sichergestellt sein, dass jeder einzelne Fahrer mitversichert ist.
Wer ist der Eigentümer des Autos bei einem Leasingvertrag?
Die inzwischen weitverbreitete Meinung, dass zwischen dem Eigentümer des Autos und dem jeweiligen Leasingnehmer nach Vertragsabschluss keinerlei Unterschied existiert, ist nicht korrekt und muss klar differenziert werden. Viele sind sich über die genaue Bedeutung der Wörter Eigentum und Besitz nicht ganz im Klaren und Verwechseln diese häufig. Obwohl sich das Auto beim Leasing in dem Besitz des Leasingnehmers befindet und er auch offiziell als Fahrzeughalter in den Papieren steht, bleiben Eigentumsrechte immer bei dem Leasinggeber. Dieser behält übrigens auch den Fahrzeugbrief, den der Leasingnehmer erst nach der Schlusszahlung erhält, falls er das Auto erwerben möchte.
Wer wird im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein eingetragen?
Im Fahrzeugbrief (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II) steht immer der Eigentümer des Fahrzeugs. Bei einem Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer und steht deshalb auch im Fahrzeugbrief. Diesen behält der Leasinggeber bei sich. Sie erhalten lediglich den Fahrzeugschein (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I) und sind somit der Halter mit allen Nutzungsrechten.
Muss ich das Fahrzeug selbst zulassen?
Sie können die Zulassung selbst vornehmen. Alternativ bietet wir Ihnen einen Zulassungsservice in Höhe von 155,- EUR an. Diese Kosten sind in den monatlichen Raten nicht inbegriffen. Sollten Sie sich für diesen Service entscheiden, erhalten Sie per Mail zulassungsrelevante Dokumente (u.a. Zulassungsvollmacht, SEPA Lastschriftmandat für die KfZ-Steuer). Diese Unterlagen lassen Sie uns ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit einer Wunschkennzeichenreservierung (falls gewünscht) per Mail zukommen. Wir kümmern uns dann um den Rest. Nach ca. 1 Werkwoche, liegt uns dann die fertige Zulassung, samt geprägter und gestempelter Kennzeichenschilder vor.